Narren
, [
429-430] verb. reg. welches in
doppelter Bedeutung gebraucht wird. 1) als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte
haben, auf eine große Art wider die gesunde Vernunft handeln, sich als ein Narr
betragen; nur noch zuweilen im gemeinen Leben. Hast du genarret und zu hoch
gefahren und Böses vorgehabt, Sprichw. 30, 32. Sey nicht allzu gottlos und
narre nicht, daß du nicht sterbest zur Unzeit, Pred. 7, 18. Er narret zuweilen,
handelt zuweilen närrisch.
Denn das Gold der neuen Welt macht, daß alte Welt sehr narrt,
Logau.
Zuweilen auch spaßhaft handeln. Mit jemanden narren, mit ihm
spaßen. In den niedrigen Sprecharten auch narriren und närrschen.
S. auch Ausnarren und Vernarren. 2) Als ein Activum, mit
der vierten Endung der Person. Jemanden narren, ihm so begegnen, so mit ihm
umgehen, als wenn er des Gebrauchs seiner gesunden Vernunft beraubt wäre,
besonders ihn aufziehen, mit vergeblicher Hoffnung aufhalten; auch nur in der
niedrigen Sprechart. Es ist eine Schande - daß ein solch Weib sollte
unbeschlafen von uns kommen, und einen Mann genarret haben, Judith. 12, 12. Er
hat mich nun lange genug genarret, mit vergeblicher Hoffnung aufgezogen.
Ingleichen, veriren, äffen, schrauben. Wenn ein großer Lehrer fehlt, soll man
ihn nicht narren und eseln, Kaisersb. bey dem Frisch. Im Nieders. ist
nirtnarren necken. Daher das Narren. [
431-432]