Nach-tragen
, [
399-400] verb. irreg. act. (
S. Tragen,) von nach und tragen, welches die dritte
Endung der Person und die vierte der Sache erfordert. 1. Hinter jemanden her
tragen, ihm tragend nachbringen. 1) Eigentlich. Sie legten das Kreuz dem Simone
von Cyrene auf, daß ers Jesu nachtrüge, Luc. 23, 26. 2) Figürlich trägt man
jemanden etwas nach, wenn man ihm eine geschehene Sache vorwirft, vorrückt, und
in engerer Bedeutung, wenn man eine von ihm empfangene Beleidigung in Andenken
behält, in der Absicht, sich gelegentlich dafür zu rächen. Tragen sie mirs doch
ja nicht nach. Nieders. nädrägen.
Trage niemanne nit noch (nach) langen Has. Winsbeck.
Im Hochdeutschen gebraucht man es am liebsten mit dem Worte
es, welches sich denn auf die vorher erwähnte Beleidigung beziehet. 2. In
Absicht der Zeit und Ordnung, nach vorher schon verrichtetem Tragen noch das
übrige tragen; wo es nur mit der vierten Endung allein, und in verschiedenen
figürlichen Bedeutungen des Wortes tragen gebraucht wird. So trägt man etwas in
einer Rechnung, in einem Buche nach, wenn man etwas, welches man
einzuschreiben, oder zu schreiben vergessen hatte, nachhohlet,
S. Nachtrag. Daher die Nachtragung.