Das Nachthaus, [395-396] des -es, plur. die -häuser, Diminut. das Nachthäuschen, bey den Schiffern, das Verhältniß, worin der Compaß auf den Schiffern befindlich ist; das Compaßhaus. Es wird zur Nachtzeit von einer Lampe erhellet. In manchen Gegenden ist das Nachthäuschen das heimliche Gemach. | |