Nachsingen
, [
387-388] verb. reg. act. et neutr. (
S. Singen,) welches im letzten Falle das Hülfswort haben
bekommt. 1) Nach einem andern singen, der Zeit und Ordnung nach. Einem
nachsingen, 1 Chron. 16, 20. 2) Jemandes Art und Weise zu singen nachmachen.
Einem nachsingen. 3) Etwas nachsingen, einem etwas nachsingen, es singend
wiederhohlen. Daher das Nachsingen.