Der Münzwardein
, [
319-320] des -es, plur. die -e, ein
Wardein, d. i. verpflichtete Person, in den Münzanstalten, welcher den innern
Gehalt oder wahren Werth der Münzen erforschet; zuweilen auch der Münzguardein,
im mittlern Lat. Garda monetarum.
S. Wardein.