Die Mißgunst, [223-224] plur. car. von dem Zeitworte mißgönnen, der Zustand, da man einem andern etwas mißgönnet, d. i. dessen Wohlfahrt, dessen Vorzüge ungern und mit Unwillen siehet; im gemeinen Leben die Abgunst. In engerer Bedeutung ist es die Fertigkeit, anderer Vorzüge ungern und mit Unwillen zu sehen. Siehe Mißgönnen. | |