Mißgönnen
, [
223-224] verb. reg. act. welches der
Gegensatz von gönnen ist, einem andern seine Wohlfahrt und Vorzüge nicht
gönnen, d. i. sie ungern sehen, und in engerer Bedeutung, unwillig darüber
werden. Mittelw. gemißgönnt. Einem etwas mißgönnen. Das wird mir von jedermann
gemißgönnt. Mißgönnst du mir die sanfte Stunde? Gell. Daß dieses Wort zugleich
den Begriff mit in sich schließen soll, daß man die einem andern gemißgönnte
Sache selber zu besitzen wünsche, wie verschiedene behaupten, dazu ist in der
Partikel miß nicht der geringste Grund vorhanden.
S. Mißgunst.