Mißfallen
, [
221-222] verb. irreg. neutr. (
S. Fallen,) welches das Hülfswort haben bekommt, und der
Gegensatz von gefallen oder wohl gefallen ist, durch seine Unvollkommenheit
Unlust erwecken; Mittelw. mißfallen, weil der Hauptton auf dem Zeitworte ruhet.
Eine gute Lehre mißfällt dem Muthwilligen, Sir. 21, 18. Dein Betragen hat mir
gar sehr mißfallen. Das Haus mißfällt mir eben nicht. Im Canitz kommt dafür das
minder gebräuchliche mißgefallen vor:
Der thut was ihm mißfällt.
Im Schwabenspiegel und bey den Schwäbischen Dichtern
missevallen, bey dem Notker misseleichen.
S. Miß 8.