Die Minderherrschaft
, [
213-214] plur. die -en, eine in
Schlesien übliche Benennung solcher Herrschaften, deren Besitzer vor andern
Grafen und Freyherren zwar verschiedene Vorrechte, aber doch keine Stimme auf
den Fürstentagen haben; zum Unterschiede von den Standesherrschaften.