Die Meßfreyheit
, [
187-188] plur. die -en, von Messe 2. 1)
Die einem Orte ertheilte Freyheit, eine Messe haben zu dürfen. Einer Stadt die
Meßfreyheit ertheilen. 2) Die einem Orte oder den die Messe besuchenden
Personen während derselben und zum Behufe derselben bewilligten Freyheiten.