1. Mehren, [149-150] verb. reg. act. welchen theilen bedeutet, Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , aber im Hochdeutschen veraltet ist, und nur noch in einigen Gegenden vorkommt, besonders in dem zusammen gesetzten abmehren, abtheilen. Abgemehrte, abgefundene, abgetheilte, Rinder. Daher die Abmehrung, die Abfindung, Abtheilung. S. 3. Mark 1. 1). | |