Mauern
, [
115-116] ver. reg. act. Steine mit
einer bindenden weichen Materie verbinden, und auf solche Art verfertigen. Der
Maurer mauert. Am häufigsten in den Zusammensetzungen ausmauern, aufmauern,
einmauern, ummauern, zumauern u. s. f. Nieders. müren, Lat. murare; von Mauer.
S. Maurer.