Materien
, [
107-108] (viersylbig,) verb. reg. von
dem vorigen Hauptworte. 1) Neutrum, mit haben, für eitern, (
S. das vorige.) 2) Activum, wo es nur bey einigen
Handwerkern üblich ist, und das Meisterstück verfertigen bedeutet. Daher sind
alsdann die Materien-Meister diejenigen Innungsmeister, welche der Verfertigung
eines Meisterstückes beywohnen müssen; der Materierer, derjenige, welcher ein
Meisterstück macht, um das Meisterrecht zu erlangen; das Materie-Essen, welches
den Materien-Meistern gereicht wird; das Materie-Geld, welches ihnen statt
desselben gegeben wird. Aus dem mittlern Lat. materiare, welches eigentlich
zimmern, hernach aber auch in weiterer Bedeutung, auf künstliche Art
verfertigen, so wie Materiatus ein jedes Werk, bedeutete.