3. Die Mark
, [
73-74] plur. die -en, ein sehr altes
und weit ausgebreitetes Wort, welches überhaupt so wohl ein Zeichen, als auch
die damit bezeichnete Sache bedeutet. 1. Ein Zeichen. 1) In der allgemeinsten
Bedeutung, ein jedes sichtbares oder körperliches Erinnerungszeichen, wie das
verwandte Mahl. Im Angels. Mearc, im Finnländisch. Merk, im Pers. Marz. Wir
haben es nur noch mit verändertem Geschlechte in dem zusammen gesetzten
Brandmark. Im weiblichen Geschlechte ist dafür noch in einigen Fällen die Marke
üblich, (
S. dieses Wort,) ingleichen die davon abstammende merken
und märzen. Im Hebr. ist marak ein Zeichen einbrennen. Mark gehöret in dieser
weitesten Bedeutung, so wie Mahl, allem Ansehen nach zu dem Geschlechte des
Wortes mähen, so fern es figürlich schneiden bedeutet, ein geschnittenes,
gegrabenes oder auf ähnliche Art gemachtes Zeichen anzudeuten. Mahl und Mark
sind bloß in den Ableitungslauten verschieden. Das Griech. -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - , theilen, ist sehr genau damit
verwandt, so wie das Wendische Miera, im Diminut. Mierka, die Richtschnur, das
Böhm. Mereni, das Messen, Merik, ein Messer, und meriti, messen. 2) In engerer
Bedeutung, die Gränze eines Landes oder eines Bezirkes; bey dem Kero Marcho,
bey dem Notker Marcha, im Tatian Marc, im mittlern Lat. Marcha, im Engl. Mark,
bey dem Ulphilas Marco, im Dän. Mark, im Schwed. Marke, im Franz. Marche, und
mit andern Ableitungssylben im Schwed. Märe, im Dalmat. Mira, im Wallis. Mars,
im Pohln. Miara, im Lappländ. Märre, im Pers. Mar und Marz, im Litthauischen
Miera, im Russischen Mera, im Finnländ. Määrä. In noch weiterer Bedeutung ist
im Latein. Margo der Rand. Man gebrauchte es ehedem im Deutschen von den
Gränzen aller Art, selbst großer Reiche und Länder, da es denn auch wohl das
Gemerk, das Bemerk und die Markung lautete. Jetzt ist es nur noch von den
Gränzen kleinerer Gebiethe, besonders der Gerichtsbezirke, Dorfflure und
Gemeindegüter üblich. Die Feldmark, die Gränze eines Feldes, die Dorfmark,
eines Dorfes, die Holzmark, eines Gehölzes. Das verwandte Mahl hat auch diese
Bedeutung mit demselben gemein.
S. viele der folgenden Zusammensetzungen. 2. Eine mit
einem Zeichen bemerkte Sache. 1) Die mit Gränzzeichen bemerkte Fläche, ein in
seinen Marken oder Gränzen eingeschlossener Bezirk; eine Bedeutung, welche
ehedem von sehr weitem Umfange war, und es zum Theile noch ist. Es wurde daher
nicht nur von ganzen Ländern gebraucht, wovon noch die eigenthümlichen Nahmen
Dänemark, Finnmark, Lappmark zeugen, sondern auch von Provinzen, und zwar in
Deutschland besonders von solchen, welche zur Sicherheit des Reiches an den
Gränzen gegen unruhige Nachbarn, besonders gegen die Slaven und Wenden
errichtet und angeleget wurden, welche daher Marken, und so fern sie gewissen
Mark- oder Gränzgrafen zur Aufsicht und Vertheidigung anvertrauet wurden,
Markgrafschaften hießen. Die Mark Brandenburg, Meißen, die Lausitz, Mähren,
Steyermark u. a. m. waren ehedem solche Marken oder Markgrafschaften und haben
diesen Nahmen noch bis jetzt behalten. Im Schwabenspiegel heißt eine solche
Mark der Markt. Heut zu Tage pflegt man nur noch kleinere in ihren Gränzen
eingeschlossene Bezirke mit diesem Nahmen zu belegen. Die Hofmarkt ist in
Baiern der Gerichtsbezirk eines adeligen Hofes. Die Dorfmark, auch in
Obersachsen, die zu einem Dorfe gehörigen Grundstücke, welche, so fern sie
besonders aus Ackern bestehen, auch die Feldmark heißen. Die Holzmark in
Westphalen und am Rheinstrome, ein in seinen Gränzen eingeschlossener oder
abgetheilter Wald, woran mehrere Antheil haben. In Niedersachsen werden auch
gemeine Weiden, Torfgruben u. s. f. Marken genannt. Im Schwed. ist Mark
gleichfalls ein unter mehrere vertheiltes Feld. In welcher ganzen Bedeutung so
wohl der Begriff der Gränze, als auch der mehr ursprüngliche der Theilung der
herrschende seyn kann. 2) Eine Art eines Gewichtes, vermuthlich wegen des
darauf geschlagenen Stämpels, oder auch so fern ein körperliches Gewicht das
Zeichen des Gewichtes ist. (a) Eigentlich, wo die Mark noch ein sehr
gewöhnliches Gewicht des Goldes und Silbers ist, welches sechzehen Loth wieget,
nur daß es bey dem Golde anders eingetheilet wird, als bey dem Silber. Eine
Mark Silbers hat 16 Loth, das Loth 6 Gran, das Gran 6 Grän, folglich die ganze
Mark 288 Grän. Die Mark Goldes hält 24 Karat, oder 96 Gran oder 288 Grän,
welche 67 Ducaten machen. An einigen Orten wird die Mark so wohl im Gold- als
Silbergewichte in 12 Pfennige, der Pfennig aber in 24 Groschen oder Gran
getheilet, welche wiederum 288 Groschen oder Grän machen. Diese Beschaffenheit
des Goldes oder Silbers wird durch Beysätze angedeutet. Eine Mark löthiges
Silber, oder die löthige Mark ist die, bey welcher sich 1 oder auch 1 1/2 Loth
Zusatz befindet. Eine Mark löthiges Goldes hält 72 Ducaten oder Goldgulden,
jeden zu 1 Thlr. 8 Gr. Im mittl. Lat. Marca. Im Schwed. ist Mark, im Engl.
Mark, so viel als ein Pfund oder 32 Loth. (b) Figürlich ist die Mark in manchen
Gegenden eine größten Theils eingebildete oder Rechnungsmünze, vermuthlich weil
man ehedem das Geld zu wägen pflegte, oder vielleicht auch, wegen des darauf
geprägten Zeichens oder Gepräges, wo sie aber von sehr verschiedener
Beschaffenheit ist, welche nicht allein von dem Unterschiede des Geldes,
sondern auch von einem wirklichen Unterschiede in dem Gewichte abhängt, indem
ehedem mehrere Arten des Gewichtes den Nahmen der Mark führeten. Sehr häufig
war ehedem eine Mark Silbers 16 Loth von einer gewissen Münze, welche in jedem
Falle näher bestimmt werden mußte. Oft legte man auch die Mark reines Silbers
zum Grunde, da es denn auf die Beschaffenheit der Münze ankam, wie viel von
derselben ihr gleich kam. Aber man hat auch noch jetzt Münzen, besonders
Rechnungsmünzen, wo die Mark ein von dem vorigen ganz verschiedenes Gewicht
ist. Eine Mark Lübisch, d. i. eine Lübeckische Mark, gilt 9 Gr. 4 Pf. Die
Lübische Staatsmark aber von 1506 gilt 1 Thlr. Die Mark courant in Hamburg ist
9 Gr. 4 Pf. Die Mark Banco aber 11 Gr. 4 Pf. Die Dänische Mark courant ist nur
4 Gr. 8 Pf. In Schwed. ist die Mark so wohl eine Kupfermünze von 10 1/2 Pf. als
auch eine Silbermünze von 2 Gr. 7 1/2 Pf. alles den Louis d'or zu 5 Thlr.
gerechnet. In Aachen werden sogar die Petermännchen, welche 4 4/9 gelten,
Marken genannt. Eine Mark Fierdings zu Riga gilt 2 Fierdings oder 3 Gr. die
Bremer Mark oder Mark Bremisch hält 32 Bremen Groot. Eine Mark Sundisch gilt in
Stralsund 4 Gr. Im Osnabrückischen hält die schwere Mark 12 Osnabrück.
Schillinge, die leichte aber 7 Schillinge oder 8 Gr. In vielen der obigen Fälle
scheinen die alte Bedeutung des Wortes Mark, da es auch
[
75-76] ein Gewicht von 1 Lothe war, zum Grunde zu
liegen, welches Gewicht zum Unterschiede auch eine Mark löthig hieß. In den
mittlern Zeiten hatte fast jeder Ort seine eigene Art nach Marken zu rechnen,
von denen Du Fresne eine große Menge gesammelt hat. (
S. auch Markstück.) In Schleswig hält eine Hufe 6 Mark
Goldes oder 12 Heitscheffel, vermuthlich weil sie ehedem 6 Mark Goldes galt. In
einem andern Verstande ist Marcata terrae im mittlern Lat. so viel Land, als
des Jahres eine Mark Silbers eintrug. [
75-76]