Der Lehensfall, oder LehnsfallDer Lehensfall, oder Lehnsfall, [1977-1978] des -es, plur. die -fälle, derjenige Fall, da ein Lehen offen oder erlediget wird, oder zu Falle kommt, d. i. beim Lehensherren anheim fällt, es sey nun durch den Tod des Lehenherren oder des Lehenmannes. Jener wird der Oberlehensfall, dieser aber der Unterlehensfall genannt. | |