Der Lehenherr, Lehnherr, Lehensherr, oder LehensherrDer Lehenherr, Lehnherr, Lehensherr, oder Lehensherr, [1975-1976] des -en, plur. die -en, der obere Eigenthumsherr eines Lehens, bey welchem dasselbe zu Lehen genommen wird; der Erbherr, im Gegensatze des Lehenmannes, oder Vasallen. Siehe Lehenfrau. | |