Der Landtag
Der Landtag,
[
1895-1896] des -es, plur. die -tage, die
Versammlung der Landstände, oder der Stände einer Provinz, und zuweilen die
versammelten Stände selbst; zum Unterschiede von einem Kreis- und Reichstage.
Einen Landtag ausschreiben. Auf den Landtag reisen. Einen Landtag halten, im
gemeinen Leben landtagen. In Pohlen, wo die Landtage vor den Reichstagen vorher
gehen, sind jene Versammlungen des Adels in den Provinzen. Eben daselbst werden
aber auch die Landgerichte in den Woiwodschaften Landtage genannt. Von Tag,
eine Versammlung an einem bestimmten Tage. Schwed. Herredag. Ehedem waren die
Landtage auch unter dem Nahmen der Landsprachen bekannt.
[
1897-1898]