Die LandkutscheDie Landkutsche, [1887-1888] plur. die -n, eine Frachtkutsche, welche durch ein ganzes Land, oder aus einem Lande in das andere gehet; besonders wenn sie einer Privatperson zugehöret. Gehöret sie dem Landesherren, und wird sie von dessen Postamte besorget, so heißt sie gemeiniglich eine Postkutsche. Daher der Landkutscher, derjenige, welcher sie führet; zuweilen auch der Eigenthümer oder Pachter derselben. [1889-1890] | |