Der Landdrost
Der Landdrost,
[
1881-1882] des -en, plur. die -en, in
einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, ein Landvogt, Vorgesetzter eines
Land, d. i. einer Provinz, (
S. Drost.) Daher die Landdrostey, das Amt, die Würde
eines Landdrosten, ingleichen, der ihm untergebene Bezirk.