Kundig
Kundig,
[
1827-1828] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Hauptworte die Kunde, in thätiger Bedeutung, Kenntniß von einer Sache
besitzend, eine klare und deutliche Vorstellung von derselben habend; mit der
zweyten Endung des Hauptwortes. 1) In der weitesten Bedeutung. Einer Sache
kundig seyn. Eines Landes, aller Wege in einem Lande kundig seyn. Ein der Sache
kundiger Mann. 2) In engerer Bedeutung, viele zusammen hangende klare oder
deutliche Vorstellung von einer Sache habend; in Gestalt eines Hauptwortes,
doch nur in den Zusammensetzungen, Geschichtskundiger, Naturkundiger,
Sprachkundiger, Sternkundiger, Herzenskündiger, (besser Herzenskundiger,)
Kräuterkundiger u. s. f. 3) In noch engerer Bedeutung, durch die Übung erlangte
Kenntnisse besitzend, erfahren; nur in einigen Fällen. Einer Sprache kundig
seyn. Im Oberdeutschen ist es in dieser Bedeutung üblicher. Noch Stimmens
kündig war, Opitz. Der es auch in einer noch ungewöhnlichere Art mit dem
Infinitiv und dem Worte zu gebraucht:
Bist kündig aufzuschließen Des Himmels blaue Burg.
Im gemeinen Leben auch in dieser Bedeutung zuweilen kündig,
im Dän. kyndig, im Schwed. kunnig. In der letzten Bedeutung hatte man ehedem
auch das Hauptwort Kündigkeit oder Kundigkeit, welches Geschicklichkeit, Kunst,
Erfahrung bedeutete, und für List schon bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt.
Gelihsenere kundekeit, gleißnerische Arglist, Reinmar von Zweter.