2. Kümmern
2. Kümmern,
[
1823-1824] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, und der vierten Endung der Person. 1. Kummer erwecken, in der
vertraulichen Sprechart. 1) Eigentlich. Das kümmert mich sehr. O, mein Sohn,
wie kümmerst du mich! (
S. Bekümmern.) 2) In weiterer Bedeutung, Sorge
verursachen; bekümmern. Was kümmert dich das? was geht dich das an? was
bekümmert dich das? Was kümmert das ihn und seines Gleichen? Less. Was kümmert
das die Löwin, in wessen Walde sie brüllt? ebend. 2. Kummer, d. i. höhern Grad
des Grames, empfinden; als ein Reciprocum. 1) Eigentlich. Sich kümmern. Sich
über etwas kümmern. Sich zu Tode kümmern. Laß dich das nicht kümmern. (
S. Bekümmern.) 2) In weiterer Bedeutung, Sorge über
etwas empfinden, Antheil daran nehmen, wofür man auch bekümmern sagt, (
S. dasselbe.) Er kümmert sich um alles. Was kümmerst du
dich darum? Kümmre dich um dich zum ersten, Logau. Kümmert euch um eure Sachen.
Da klatscht, da kümmert sich das alte Trödelweib In jener
Rockenzunft um alle Spindelgrillen, Günth.
[
1825-1826]