Der Kreishauptmann
Der Kreishauptmann,
[
1769-1770] des -es, plur. die
-hauptleute, in verschiedenen in Kreise getheilten Provinzen, der Hauptmann, d.
i. erste Vorgesetzte, eines Kreises in einer gewissen Angelegenheit. So haben
die Viertel, worin das Erzherzogthum Österreich eingetheilet ist, ihre
Kreishauptleute. Die Kreishauptleute in Sachsen haben in ihre Kreisen auf die
Befolgung der Gesetze und Mandate, auf die Landes Ökonomie, Polizey, das
Manufactur- und General-Wesen zu sehen, und über die Beamten, Einnehmer u. s.
f. zu wachen. Auch in den Deutschen Reichskreisen gab es ehedem
Kreishauptleute, welche das Commando über die Kreismiliz führeten, aber seit
1555 Kreisobersten heißen,
S. dieses Wort.