* Der Königsbann
* Der Königsbann,
[
1705-1706] des -es, plur. inus. eine
veraltete Benennung der obern oder peinlichen Gerichtbarkeit, des
Halsgerichtes, weil es von dem Könige, d. i. dem Oberhaupte des Deutschen
Reiches, zu Leben führete, und in dessen Nahmen gehandhabet wurde.
S. Bann.