Das KolbenrechtDas Kolbenrecht, [1691-1692] des -es, plur. inus. 1) Das ehemahlige Faustrecht, ( S. dieses Wort,) so fern man dabey der Streitkolben bedienete. 2) Das ehemahlige Recht, seine Unschuld durch einen Zweykampf zu beweisen, das Kampfrecht; aus eben diesem Grunde. | |