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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Knappengericht | | Das Knappholz

Das Knappenrecht

Das Knappenrecht, [1651-1652] des -es, plur. die -e, bey den Handwerkern, nach dem Frisch, dasjenige, was ein neu gemachter Gesell seinen Pathen zum Geschenke geben muß; vielleicht nur bey denjenigen Handwerkern, welche ihre Gesellen Knappen nennen.
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