Klügeln
Klügeln,
[
1645-1646] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und von klug abstammet, so fern es die Einsicht in
den Zusammenhang der Dinge bezeichnet, den Zusammenhang der Dinge durch
Nachdenken zu erforschen suchen; doch nur entweder mit Verachtung und im
Scherze, oder im nachtheiligen Verstande, von einer vorwitzigen Bemühung dieser
Art. Über eine Sache klügeln.
Nicander wird durch vieles Klügeln So klug als ein geheimer
Rath, Haged. Er glaubt und klügelt nicht, ebend. So klügelt ein Verstand, der
eigennützig denkt, ebend. Soll die Seele sich entwickeln und in rechter Größe
blühn, O so muß kein klügelnd Meistern ihr die Majestät entziehn, ebend.
Und Zachariä sagt von einem Schneider:
Mit klügelndem Gesicht Wollt' er die letzte Hand an einen
Marquis legen.
Die Diminutiva bezeichnen nicht alle Mahl eine körperliche
Kleinheit, sondern auch oft eine moralische. Daher rühret der Nebenbegriff des
Vorwitzes, welcher diesem Worte anklebt, und welcher macht, daß es außer diesem
Falle nur im Scherze gebraucht wird, ob es gleich im gemeinen Leben zuweilen
für nachsinnen überhaupt gebraucht wird. Auf eben diese Art ist von Vernunft
das Zeitwort vernünfteln gebildet.