Die Klage
Die Klage,
[
1597-1598] plur. die -n, das Abstractum
des folgenden Zeitwortes, die Handlung des Klagens, und die Worte und Töne,
wodurch solches geschiehet, der Ausdruck unangenehmer Empfindungen durch Töne,
und besonders durch Worte. 1. Überhaupt, wo es am häufigsten im Plural
gebraucht wird. In Thränen und laute Klagen ausbrechen. Seine Klagen vor
jemanden ausschütten. Verschone mich mit deinen Klagen.
Mein Herz verzehret sich längst in geheimen Klagen, Weiße.
Im gemeinen Leben ist dafür auch der Infinitiv das Klagen
üblich. Die biblischen Ausdrücke eine Klage halten, eine Klage klagen, seine
Klage bey sich gehen lassen u. s. f. sind im Deutschen ungewöhnlich. 2. In
engerer Bedeutung. 1) * Die laute Klage über einen Verstorbenen, eine
Bedeutung, welche mit der Sache selbst im Deutschland veraltet ist, in welcher
aber dieses Wort noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Eine große und bittere
Klage halten, 1 Mos. 50, 10. In einigen Gegenden ist noch ein Überbleibsel
davon vorhanden, indem Klage daselbst das feyerliche Beyleid bezeichnet,
welches man den Hinterbliebenen eines Verstorbenen bezeiget. Die Klage
einnehmen. Im Oberdeutschen wird es auch noch von der Trauer gebraucht. Die
Klage anlegen, die Trauer. Nicht aus der Klage kommen, aus der Trauer. In der
Klage gehen, in der Trauer. 2) Der Ausdruck unangenehmer Empfindungen über eine
Person oder Sache gegen einen andern. Seine Klage bey einem vorbringen. Klage
über etwas erheben. Ich habe keine Klage darüber, habe nicht Ursache darüber zu
klagen. Man höret viele und große Klagen über dich. Mache nicht, daß Klagen
über dich kommen. Es laufen viele Klagen ein. 3) In noch engerer Bedeutung, die
Klage über eine Person oder Sache vor Gericht, von einem Richter, ingleichen
die Schrift, worin solche enthalten ist. Die Klage über Beschimpfung, über
Diebstahl. Eine schriftliche Klage. Seine Klage eingeben, zurück nehmen, liegen
lassen. Auf die Klage antworten. Eine Klage abweisen, annehmen. Du wirst mit
der Klage nicht fortkommen. Anm. Bey dem Ottfried Klaga, im Oberd. Klagd, im
Plural Klägde, im Nieders. und Holländ. Kiagt. Frisch irret sich, wenn er
glaubt, daß das Hochdeutsche Klage sein Zeichen des Abstracti verloren habe.
Das e ist so gut ein Zeichen des Abstracti als d und de; sonst müßten Plage,
Sage, Lüge, Mühe und hundert andere gleichfalls kein Zeichen des Abstracti mehr
haben.