Das Kirchspiel
Das Kirchspiel,
[
1587-1588] des -es, plur. die -e, 1) Die
zu einer Kirche gehörigen, in dieselbe eingepfarrten Personen, die Gemeinde,
und der Bezirk, wo diese Personen wohnen. Im Niedersächs. Karkspel, Karspel,
Kaspel. An einigen Orten die Kirchfahrt, im Oberd. die Kirchhöre, welches auch
die Versammlung des Kirchspieles bedeutet, und wovon man daselbst auch das
Beywort kirchhörig, zu einer Kirche, zu einem Kirchspiele gehörig, hat. Daher
das Kirchspielsgericht, an einigen Orten, z. B. in Schleswig, ein Untergericht
in einem jeden Kirchspiele, der Kirchspielsvogt, Kirchspielsschreiber, die
Kirchspielkirche, welche ein eigenes Kirchspiel, eine eigene Gemeine hat, die
Kirchspielleute, Kirchspielgenossen, welche in dieselbe eingepfarret sind, u.
s. f. 2) In engerer Bedeutung ist an einigen Orten das Kirchspiel die zu einer
Pfarrkirche gehörigen, in dieselbe eingepfarrten Personen, eine Pfarre, zum
Unterschiede von der zu einer Filial- oder Tochterkirche gehörigen Gemeinde.
Anm. Die letzte Hälfte scheinet hier das alte Spel, Sprache, Rede zu seyn.
S. 1. Spiel.