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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Kirchenrechnung | | Der Kirchenruf

Das Kirchenrecht

Das Kirchenrecht, [1585-1586] des -es, plur. die -e. 1) Die Gerechtsamen, Vorrechte, Befugnisse und Freyheiten einer Kirche und der dazu gehörigen Personen und Sachen. 2) Der Inbegriff der in kirchlichen Sachen, von der kirchlichen Obrigkeit gegebenen Gesetze, welches, so fern es von den Päpsten herrühret, auch das canonische Recht, das geistliche Recht genannt wird.
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