Der Kaufmann
Der Kaufmann,
[
1523-1524] des -es, plur. die -Kaufleute,
selten die Kaufmänner. 1) In der weitern Bedeutung des Zeitwortes kaufen, da es
so viel als handeln, d. i. durch kaufen und wieder verkaufen seine Nahrung
gewinnen bedeutet, ist der Kaufmann, und um ihn von dem Kaufmanne in der
folgenden zweyten Bedeutung zu unterscheiden, der Kauf- und Handelsmann, ein
jeder, der sich auf solche Art seine Nahrung erwirbt. Im gemeinen Leben
gebraucht man es auch wirklich in diesem weitern Verstande, wo man, besonders
an kleinern Orten, alle Krämer mit diesem Nahmen zu belegen pfleget, wenn nur
ihr Handel nicht gar zu sehr ins Kleine gehet, oder zu verächtliche Dinge
betrifft. In engerm Verstande ist ein Kaufmann nur derjenige, welcher im Ganzen
oder im Großen handelt, d. i. einkauft und verkauft, zum Unterschiede von einem
Krämer, welcher die Waaren nach Ellen, Pfunden u. s. f. verkauft. In dieser
eingeschränkten Bedeutung wird es in ansehnlichen Handelsstädten, z. B. zu
Leipzig, Hamburg u. s. f. gebraucht, wo die Kramerinnung von der Innung der
Kaufleute genau unterschieden ist, und kein Kaufmann im Kleinen handeln darf,
wenn er nicht förmlich in die Kramerinnung aufgenommen worden. Einen
angesehenen Kaufmann dieser Art pflegt man auch wohl, besonders wenn man mit
Achtung von ihm spricht, einen Kaufherren, noch mehr aber einen Kauf- und
Handelsherren zu nennen. In Wien ist der Sprachgebrauch anders beschaffen.
Kaufleute im engern Verstande heißen daselbst Niederläger, zum Unterschiede von
den Krämern und Tändlern. Die Krämer werden wiederum in zwey Arten getheilt,
wovon diejenigen, welche mit kostbaren Waaren, z. B. ausländischen Tüchern,
Sammet, seidenen Zeugen handeln, Kauf- und Handelsleute, die übrigen aber in
engerm Verstande Krämer heißen. Tändler scheinen diejenigen zu seyn, welche mit
solchen Kleinigkeiten handeln, welche ihnen noch nicht einmahl auf den Nahmen
eines Krämer ein Recht geben. Die Wechsler oder Banquiers werden daselbst zu
den Niederlägern gerechnet, und Niederlagsverwandte genannt. In dieser ganzen
Bedeutung lautet der Plural nur Kaufleute. Die Gattin eines Kaufmannes heißt im
gemeinen Leben die Kaufmannsfrau, im Oberd. auch wohl die Kaufmänninn, in der
anständigern Sprechart der Hochdeutschen die Kauf- und Handelsfrau, welchen
Nahmen sie auch bekommt, wenn sie in ihrem eigenen Nahmen handelt. 2) In der
engsten Bedeutung des Zeitwortes kaufen ist Kaufmann im gemeinen Leben
derjenige, welches etwas kaufet, d. i. für ein von dem andern bewilligtes Geld
an sich bringt, oder an sich bringen will. Einen Kaufmann zu etwas suchen. Es
haben sich verschiedene Kaufleute dazu gemeldet. Einen Kaufmann zu etwas
abgeben wollen, es kaufen wollen. In welcher Bedeutung man auch zuweilen im
Plural die Kaufmänner sagt. In der anständigern Sprechart ist dafür Käufer
üblicher, so wie man auch im weiblichen Geschlechte nicht Kaufmänninn oder
Kauffrau, sondern Käuferinn sagt. Anm. In der ersten Bedeutung schon bey dem
Ottfried Koufman, bey dem Stryker Choufman, im Angels. Cheapman, im Nieders.
Koopman, im Schwed. Köpman, wohin auch das Lat. Caupo gehöret. Im Engl. ist
Chapman ein Käufer. [
1525-1526]