* Der Kai
* Der Kai,
[
1463-1464] des -es, plur. die -e, ein nur
in den Niederdeutschen Seestädten übliches Wort, so wohl eine Küste überhaupt,
als auch ein bekleidetes mit Mauerwerk eingefaßtes Ufer zu bezeichnen, einen
gemauerten und oben gepflasterten Platz an dem Ufer; Die Bühne. Französ. Quai.
Holländ. Kaai. Auch ein kleiner Deich, welcher vor der beschädigten Stelle
eines größern aufgeführet wird, heißt in den Niedersächsischen Marschländern
ein Kai oder eine Kaje, ein Kaideich. In beyden Fällen vermuthlich auch von dem
alten kau, einschließen.
S. Kane.