Der Kastenherr
Der Kastenherr,
[
1509-1510] des -en, plur. die -en, in
verschiedenen Oberdeutschen Gegenden, der Vorgesetzte einer Casse, besonders
ein Rathsherr, so fern er die Stadt-Casse oder einen Zweig derselben zu
verwalten hat; im mittlern Lat. Arcarius.
S. 2) Kasten 3.