Der Kammerheitzer
Der Kammerheitzer,
[
1485-1486] des -s, plur. ut nom. sing.
ein geringer Bedienter an Höfen, welcher die fürstlichen Wohnzimmer heitzet,
zum Unterschiede von dem Stabenheitzer für die Kammerleute. Ingleichen ein
Bedienter, welcher die Zimmer einer Finanz-Kammer, oder eines Kammergerichtes
heitzet.