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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Junggesellenstand | | Das Jünglingsalter

Der Jüngling

Der Jüngling, [1453-1454] des -es, plur. die -e, eine junge Person männlichen Geschlechtes. 1. * Eigentlich, sie mag verheirathet seyn oder nicht, so wie Jungfrau ehedem eine solche Person weiblichen Geschlechtes bedeutete. In dieser jetzt veralteten Bedeutung kommt es noch einige Mahl in der Deutschen Bibel vor. Ausgenommen was die Jünglinge verzehret haben, 1. Mos. 14, 24; wofür Michaelis die Knechte setzet. Und standte hin Jünglinge aus den Kindern Israel u. s. f. 2 Mos. 24, 5; Diener, Michael. Ios. 6, 23 heißen die Kundschafter, welche bey der Nahab gewesen waren, Jünglinge. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, eine junge Person männlichen Geschlechtes von dem Ende des Knabenalters an bis zu dem männli- chen Alter. 1) Eigentlich. Ein schöner muntrer Jüngling. Ein Jüngling werden, die Kinderjahre verlassen. Er ist kein Jüngling mehr, ist schon bey Jahren. 2) Figürlich, dem Verstande, der Erfahrung nach. In der ersten Jugend seinen Verstand anbauen, und die Fortsetzung im Alter unterlassen, macht 60 und 80 Jahre Jünglinge, Gell. Anm. Bey dem Ulphilas Juggalaud, im Tatian Jungo, ein Junge, im Schwabenspiegel Jüngeling. Ehedem sagte man auch im weiblichen Geschlechte Jünglinginn, welches aber veraltet ist, daher man dafür nunmehr ein junges Frauenzimmer sagen muß.
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