Das Jawort
Das Jawort,
[
1425-1426] des -es, plur. die -e, das
Zwischenwort ja, als ein Wort, als ein Ausdruck betrachtet, doch nur so fern es
eine Einwilligung in das Verlangen eines andern bedeutet. Am häufigsten
gebraucht man es von der feyerlichen Einwilligung zur Ehe gegen den anwerbenden
Theil, und da dieses von dem männlichen Geschlechte geschiehet, so ist es auch
eigentlich das weibliche, welches das Jawort gibt. Das Jawort, sein Jawort von
sich geben, sich erklären, daß man eine Person heirathen wolle. Er hat das
Jawort von ihr schon erhalten. Um das Jawort anhalten. In weiterer aber
ungewöhnlicher Bedeutung für Bestimmung kommt es bey dem Canitz vor:
Darum hätt' ich diesen Klagen Bald mein Jawort zugesellt, Can.
Im Nieders. hat man auch das Neywort, das Neinwort, für eine
abschlägige Antwort. [
1427-1428]