Der Jaherr
Der Jaherr,
[
1417-1418] des -en, plur. die -en, im
verächtlichen Verstande, eine Person, welche zu allem Ja saget, alles
verspricht, bewilliget und einräumet, welche aus Schwäche nicht das Herz hat,
andern zu widersprechen, oder ihnen etwas abzuschlagen. Im Nieders. Jabroer,
ein Jabruder, in andern Gegenden ein Gnapper, von gnappen, mit dem Kopfe
nicken.