* Der Inmann* Der Inmann, [1379-1380] des -es, plur. die -männer, Fämin. die Infrau, plur. die -en, im Oberdeutschen, eine Person, welche bey einem andern zur Miethe wohnet, und im Hochdeutschen ein Häusler, eine Häuslerinn, genannt wird. Mehrere Personen dieser Art ohne Ansehung des Geschlechtes heißen daselbst Inleute; ingleichen Einwohner oder Inwohner im engsten Verstande, und Einkömmlinge, im Nieders. aber auch Inlieger, Einlieger. | |