Die Hurenbrüche
Die Hurenbrüche,
[
1331-1332] sing. inus. in einigen,
besonders Niedersächsischen Gegenden, Brüche, d. i. Geldstrafen, mit welchen
eine uneheliche Schwängerung an beyden Theilen, besonders aber an der
geschwächten Person geahndet wird.