Die Huldigungslehen
Die Huldigungslehen,
[
1311-1312] plur. ut nom. sing. an einigen
Orten, die Lehenwaare, welche die Unterthanen einem neuen Erbherren entrichten,
wenn sie ihre Güter von ihm in Lehen nehmen, weil sie gleich nach der
Erbhuldigung entrichtet wird; an andern Orten die Antrittslehen, das Lehengeld
u. s. f. Siehe Lehenwaare.