Der Holzerbe
Der Holzerbe,
[
1269-1270] des -n, plur. die -n, in
einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, der eigenthümliche Besitzer eines
Holzes oder Gehölzes, oder eines Theiles desselben. Daher die Holzerbschaft,
plur. die -en, derjenige Theil eines Gehölzes, welchen man eigenthümlich
besitzet.
S. das Erbe.