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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Holzen | | Die Holzerde

Der Holzerbe

Der Holzerbe, [1269-1270] des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, der eigenthümliche Besitzer eines Holzes oder Gehölzes, oder eines Theiles desselben. Daher die Holzerbschaft, plur. die -en, derjenige Theil eines Gehölzes, welchen man eigenthümlich besitzet. S. das Erbe.
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