2. Hofieren2. Hofieren, [1243-1244] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur in der höflichen Sprechart des gemeinen Lebens üblich ist, seine Nothdurst verrichten. Das Kind hat in das Bett hofieret. Constantin 4. soll als Kind in den Tauf hofiert haben, Hedion bey dem Frisch. Es scheinet, daß dieses Wort anfänglich nur zum Scherze, nach dem Muster des vorigen, von Hof, so fern es einen Vieh- oder Misthof bedeutet, gebildet worden. Indessen kann es auch von Behuf, Nieders. Behoof, abstammen, weil man in der höflichen Sprechart beyder Mundarten sagt, seinen Behuf thun, d. i. seine Nothdurst verrichten. | |