Die HoffolgeDie Hoffolge, [1239-1240] plur. inus. die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe in gewissen Fällen folgen zu müssen. Ingleichen, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Hofe des Grundherren zu folgen, d. i. ihm die nöthigen Dienste zu leisten. | |