* Hofen* Hofen, [1237-1238] verb. reg. act. 1) Hof halten, residieren; eine veraltete Bedeutung. Städte, wo der Kaiser hofen soll, im Schwabenspiegel. 2) In seinen Hof, d. i. seine Behausung, aufnehmen; in welchem Verstande es nur noch zuweilen im gemeinen Leben in der R. A. jemanden hausen und hofen, d. i. beherbergen, üblich ist. Schon im Schwabensv. hofen. | |