HochgelehrtHochgelehrt, [1225-1226] adj. sehr gelehrt, welches gleichfalls nur in Titeln Gelehrter von Profession gebraucht wird, wo es oft auch noch nach der alten Oberdeutschen Form hochgelahrt lautet. ( S. Gelehrt,) Geßler im Formular von 1506 will schon, daß man die Doctoren und Licentiaten Hochgelehrt, die Juristen oder Meister Wohlgelehrt, die Hochschüler (Studenten und Candidaten) aber Gelehrt tituliren soll; obgleich das letzte als ein Titel nicht mehr üblich ist. | |