Der HintermannDer Hintermann, [1197-1198] des -es, plur. die -männer, im gemeinen Leben, der hinterste Mann der Ordnung nach, unter mehrern; im Gegensatze des Vormannes oder Vordermannes. In der Schifffahrt wird auch ein Beyständer, oder ein Schiff, welches dem Flaggenschiffe hinten zum Beystande gegeben wird, dessen Hintermann genannt. | |