HinterbleibenHinterbleiben, [1193-1194] verb. irreg. neutr. ( S. Bleiben,) welches das Hülfswort seyn erfordert, zurück bleiben; wo doch nur das Mit- telwort die Hinterbliebenen üblich ist, die zurück gebliebenen Verwandten eines Verstorbenen zu bezeichnen. Ingleichen für unterbleiben; doch am häufigsten im Oberdeutschen. Die Sache ist hinterblieben, mußte hinterbleiben. S. 1. Hinter Anm. 2. [1195-1196] | |