Die HerrenbankDie Herrenbank, [1133-1134] plur. die -bänke, in verschiedenen Gerichten und feyerlichen Versammlungen, z. B. in dem Reichshofrathe, bey dem königlichen Appellations-Gerichte in Prag u. s. f. diejenige Bank, derjenige Ort, wo die Herren oder Ritter ihren Sitz haben, und die daselbst sitzenden Herren oder Ritter selbst, die Ritterbank; im Gegensatze der gelehrten Bank, oder der Glieder bürgerlichen Standes. S. Herrenstand. | |