Der Hausherr
Der Hausherr,
[
1029-1030] des -en, plur. die -en. 1) Der
Herr, d. i. eigenthümliche Besitzer eines Wohnhauses, zum Unterschiede von
seinen Hausgenossen oder Miethleuten; der Hausbesitzer, im gemeinen Leben der
Hauswirth, in Bremen Hüster. 2) Der Herr in der häuslichen Gesellschaft, das
Haupt derselben in Beziehung auf das Gesinde, so wie er im Verhältniß gegen die
Kinder der Hausvater genannt wird.