Das HandlehenDas Handlehen, [953-954] des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden. 1) Ein Erblehen, welches auch auf das weiblich Geschlecht vererbet werden kann. 2) Ein Lehen, welches man unmittelbar von dem Lehensherren selbst erhalten hat; Im Gegensatze eines Afterlehens. | |