Handhaben
Handhaben,
[
953-954] verb. reg. act. 1. Eigentlich,
in der Hand führen, mit der Hand bewegen und regieren. Ein Werkzeug handhaben,
es in der Hand führen und vermittelst derselben regieren. Nieders. handhaven,
behandhaven, welches auch in weiterer Bedeutung für behandeln, bearbeiten
gebraucht wird. Ein handhabendes Pfand, für ein Pfand, welches man in Händen
hat, ist nicht nur niedrig, sondern auch fehlerhaft, weil das thätige
Mittelwort der gegenwärtigen Zeit hier sehr am unrechten Orte stehet. Im
Isländ. ist Handhave der Besitzer. 2. Figürlich. 1) Ausüben, verwalten. Die
höchste Gewalt handhaben, ausüben. Die Sacramente handhaben, verwalten,
austheilen. Der Wort nicht handhaben, Nehem. 5, 13, hält, erfüllet. Wohl dem,
der das Gesetz handhabet, Sprichw. 29, 18. Noch mehr, 2) auf die Beobachtung
und Ausübung von andern bringen und halten, gleichsam die Hand über etwas
haben. Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - -
hier nichtlateinischer Text,
siehe Image - . David handhabete Gerichte und Gerechtigkeit all seinem
Volke, 1 Chron. 19, 14. Daß du Recht und Redlichkeit handhabest, 2 Chron. 9, 8.
Sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben, Röm. 13, 6.
Jemanden bey seinen Rechten handhaben, d. i. schützen. Im Oberdeutschen sagt
man auch, eine Meinung handhaben, d. i. vertheidigen; einen Garten handhaben,
ihn bearbeiten, u. s. f. So auch die Handhabung. Anm. Im Schwed. handhafwa, im
mittlern Lat. manutenere, Franz. maintenir, welche insgesammt schützen, so wie
Manutentia im mittlern Lat. Schutz bedeutet. Haben wird in dieser
Zusammensetzung regulär abgewandelt, welches auch von bescheinen, für
bescheinigen, bewillkommen, rathschlagen, veranlassen, willfahren u. a. m.
gilt, deren Stammwörter gleichfalls irregulär gehen. Das Augmentum ge kommt von
dem Worte zu stehen; gehandhabet, nicht handgehabet.